Wissenswertes und Neuigkeiten zum gewerblichen Rechtsschutz sowie zu unserer Kanzlei.
Schutz des Teilbereichs eines Designs als nicht eingetragenes EU-Design
Für den „eiligen Designer“, der sein Design nicht anmelden bzw. eintragen lassen möchte, beinhaltet die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (Nr. 6/2002) eine praktische Regelung. Nach Art. 11 Abs. 1 ist nämlich „ein Geschmacksmuster […] als ein nicht eingetragenes … [Mehr]