Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir bemüht, die bestmögliche und kostengünstigste Lösung zum Schutz der Innovationen unserer Mandanten zu finden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten möchten wir es daher nicht versäumen, Sie auf die Fördermaßnahme WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) aufmerksam zu machen, die seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) angeboten wird und mit einem überraschend geringen Formalaufwand verbunden ist.
Im Rahmen der Fördermaßnahme WIPANO können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Selbständige der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster mehr angemeldet haben, eine Förderung von bis zu 50% der Gesamtkosten beantragen. Die Förderung wird für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen – nicht jedoch für Marken oder Geschmacksmuster – gewährt und betrifft unter anderem die Amtsgebühren sowie die Kosten für die Unterstützung durch unsere Kanzlei. Sollte dies für Sie in Frage kommen, so finden Sie weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag hier:
Wichtig: Wenngleich wir auf diese Fördermaßnahme hinweisen, so bitten wir um Verständnis, dass wir keine Beratung im Hinblick auf die Stellung des Förderantrags bieten.