Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Bei diesen Kennzeichen kann es sich um Worte, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und sonstige Aufmachungen handeln.
Wie erlange ich einen Markenschutz?
Um eine eingetragene Marke zu erlangen, ist es notwendig, diese gemeinsam mit einem entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde, z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, einzureichen, wobei bei der Bestimmung des zugehörigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis besondere Sorgfalt geboten ist. In einem nachfolgenden amtsseitigen Prüfungsverfahren wird geprüft, ob absolute Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen. Ob eine Prüfung auf relative Schutzhindernisse, also auf bereits bestehende ähnliche Drittmarken, stattfindet, hängt von der jeweiligen Behörde ab, zumindest das DPMA führt eine solche Prüfung nicht durch. Die amtsseitige Prüfung führt letztlich zur Eintragung oder zur Zurückweisung der Anmeldung. Gegen letztere stehen Rechtsmittel zur Verfügung.
Welche Rechte erwachsen aus meiner Marke?
Eine Marke gewährt ihrem Inhaber weitgehende Rechte. So ist es beispielsweise jedem Dritten untersagt, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren- und Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht.
Wo entfaltet meine Marke ihre Wirkung?
Eine Marke entfaltet ihre Wirkung in demjenigen Land oder in derjenigen Region, in em/der sie angemeldet bzw. eingetragen ist. Eine Marke kann je nach gewünschter territorialer Ausdehnung des Markenschutzes über
- nationale Anmeldungen,
- Gemeinschaftsmarkenanmeldungen (EU-Marke) oder
- internationale Anmeldungen (IR-Marke)
erlangt werden. Die Vertretungsbefugnis unserer Kanzlei erstreckt sich auf alle vorgenannten Verfahren.