Was ist ein Patent?

Als Patente werden technische Erfindungen geschützt.

Wie erlange ich Patentschutz?

Um ein Patent zu erlangen, ist es notwendig, eine entsprechende Patentanmeldung auszuarbeiten und einzureichen. Im Laufe eines nachfolgenden Prüfungsverfahrens wird seitens des Amtes geprüft, ob die Patentierbarkeitsvoraussetzungen, nämlich Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit, gegeben sind. Äußert die Prüfungsstelle Zweifel, so schließt sich regelmäßig eine sachliche Auseinandersetzung mit dem zuständigen Prüfer an, die je nach Sachlage zur Patenterteilung oder zur Zurückweisung der Patentanmeldung führt. Gegen eine Zurückweisung stehen jedoch Rechtsmittel zur Verfügung.

Welche Rechte erwachsen aus meinem Patent?

Ein Patent gewährt seinem Inhaber weitgehende Rechte. So ist allein der Patentinhaber befugt, die patentierte Erfindung zu benutzen. Betrifft die Erfindung beispielsweise ein Erzeugnis, so ist es jedem Dritten verboten, das betreffende Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

Wo entfaltet mein Patent seine Wirkung?

Ein Patent kann je nach gewünschter territorialer Ausdehnung des Patentschutzes über

  • nationale Anmeldungen,
  • Europäische Anmeldungen (EPÜ) oder
  • internationale Anmeldungen (PCT)

erlangt werden. Die Vertretungsbefugnis unserer Kanzlei erstreckt sich auf alle vorgenannten Verfahren.

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