Was ist ein Design?
Alle Farb- und Formgestaltungen konkreter zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstände können durch ein eingetragenes Design geschützt werden.
Wie erlange ich Designschutz?
Um ein eingetragenes Design zu erlangen, ist es notwendig, dieses gemeinsam mit einem entsprechenden Antrag beim Patent- und Markenamt einzureichen, wobei besondere Sorgfalt bei der grafischen Darstellung (auch Fotographien) des Designs geboten ist, um den angestrebten Schutzumfang zu erlangen. Seitens des Amtes werden lediglich die Formalerfordernisse der Anmeldung geprüft, eine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, Eigentümlichkeit) erfolgt nicht.
Welche Rechte erwachsen aus meinem eingetragenen Design?
Das Recht, das gewerbliche Muster oder Modell, das Gegenstand des eingetragenen eingetragenen Designs ist, nachzubilden, steht ausschließlich dem Urheber desselben zu.
Wo entfaltet mein eingetragenes Design seine Wirkung?
Ein eingetragenes Design kann je nach gewünschter territorialer Ausdehnung des Designschutzes über
- nationale Anmeldungen,
- Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen (EU-Geschmacksmuster) oder
- internationale Hinterlegungen (HMA)
erlangt werden. Die Vertretungsbefugnis unserer Kanzlei erstreckt sich auf alle vorgenannten Verfahren.