Unsere Kanzlei unterstützt und berät Sie im Hinblick auf die so genannten gewerblichen Schutzrechte, nämlich Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs (vormals Geschmacksmuster) und andere gewerbliche Schutzrechte.
Unsere Unterstützung umfasst dabei die Vorbereitung, Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung Ihres Schutzrechtes gegenüber den Wettbewerbern. Überdies übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Schutzrechte, was insbesondere die Fristenüberwachung und die Zahlung der Jahresgebühren betrifft. Des Weiteren dürfen Sie von uns eine Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmererfinderrechts sowie des Lizenzvertragsrechts erwarten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit vertreten wir Sie in den amtlichen und gerichtlichen Verfahren vor den hierfür zuständigen Institutionen, wie beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und der World Intellectual Property Organization (WIPO), sowie in außergerichtlichen Verhandlungen.
Ferner arbeiten wir mit ausländischen Patentanwaltskanzleien zusammen, um auch die Erlangung nationaler Schutzrechte im Ausland sicherzustellen, wobei Sie in unserer Kanzlei einen zentralen Ansprechpartner finden, bei dem alle Auslandsverfahren zusammenlaufen.