Welche Markenformen gibt es?

Bei einem Erstberatungsgespräch zur Vorbereitung einer Markenanmeldung bringen Markenanmelder in spe häufig bereits einen fertigen bzw. druckreifen Entwurf der geplanten Marke mit. Meist mit einem Wortbestandteil und einem Bildbestandteil, die von einem professionellen Designer zu einer Einheit verschmolzen wurden. Das Ergebnis ist entsprechend beeindruckend.

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Dennoch ist diese Vorgehensweise nicht immer ratsam. In vielen Fällen ist es vielmehr sinnvoll, zunächst einen groben Entwurf der geplanten Marke anzufertigen und sich gegebenenfalls auch alternative Marken einfallen zu lassen, ehe man sich in das Erstberatungsgespräch begibt. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die gewählte Marke gar nicht eintragbar bzw. durch bereits bestehende Drittmarken angreifbar sein könnte. Zum anderen könnte die gewählte Markenform gar nicht geeignet sein, um den gewünschten Schutzumfang zu erzielen. Der vom Designer erstellte Entwurf wäre dadurch gegebenenfalls wertlos. Aus diesem Grunde sollte auf Seiten des Anmelders ein grundlegendes Verständnis für die möglichen Markenformen bestehen, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

Die meistgenutzte Markenform ist die Wortmarke. Allein im Jahr 2022 handelte es sich bei 43.705 von 73.309 nationalen Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt um Wortmarken, was einem überwältigenden Anteil von knapp 60% entspricht. Eine Wortmarke besteht aus einem oder mehreren Worten ohne grafische Elemente oder farbige Gestaltungen. Auch setzen sich Wortmarken aus üblichen Schriftzeichen zusammen, die auch Sonderzeichen umfassen, wie beispielsweise das “&”, “@” oder “#”. Die Wortmarke wird nicht umsonst am häufigsten angemeldet, da diese den größten Schutzumfang verspricht.

Von der Wortmarke ist die Bildmarke zu unterscheiden, bei der es sich um eine zweidimensionale Gestaltung, wie beispielsweise ein Bild oder ein grafisches Element, handelt, die jedoch keinen Wortbestandteil aufweist. Die Bildmarke kann auch farbig unter Benennung der im Bild verwendeten Farben eingetragen werden, sinnvoller ist es in den meisten Fällen jedoch, die Bildmarke in schwarz/weiß oder Grauschattierungen anzumelden, um hierdurch übliche Farbgebungen abzudecken. Auch ermöglicht eine entsprechende Anmeldung eine Änderung der Farbgebung im Verkehr, ohne notgedrungen eine neue Marke mit geänderter Farbgebung anmelden zu müssen. Da die Bildmarke jedoch keinen “Klang” besitzt bzw. im Wesentlichen optisch erfassbar ist, weist die Wortmarke den größeren Schutzumfang auf. Die Bildmarke könnte jedoch als eigenständige Marke parallel zur Wortmarke erwogen werden.

Eine Wort-/Bildmarke ist sinngemäß eine Kombination aus Wortmarke und Bildmarke, kombiniert also Wortelemente und grafische, bildliche bzw. sonstige Ausgestaltungen. Wie bereits eingangs dargelegt, wird eine solche Wort-/Bildmarke besonders häufig gewünscht, ganz nach dem Motto “mehr ist mehr”. Tatsächlich ist es mit Blick auf den Schutzumfang jedoch eher umgekehrt, d. h. “weniger ist mehr”. Denn letztlich muss man die angestrebte Marke stets aus der Perspektive des potentiellen Verletzers betrachten, der sich der Marke möglichst stark annähern, diese aber nicht identisch verwenden möchte, um eine Markenverletzung zu vermeiden. So ist ersichtlich, dass es für einen potentiellen Verletzer einfacher ist, die Marke nicht identisch zu verwenden, wenn er den ein oder anderen Bestandteil, also Bild oder Wort weglassen kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Wort-/Bildmarke im Wesentlichen nur dann erstrebenswert, wenn Wort- oder Bildbestandteil allein nicht eintragbar wären. Allerdings sollte man dann nicht dem Irrtum erliegen, dass der schutzunfähige Bestandteil in Alleinstellung einen Schutz gegenüber Wettbewerbern bietet.

Dreidimensionale Marken sind dreidimensionale Formen und Gestaltungen jeder Art. Sie können abstrakt von der Form bzw. Verpackung der beanspruchten Waren gebildet sein oder mit dieser zusammenfallen. Wer denkt dabei nicht beispielsweise an die charaktreristische Form des Nutella-Glases, die als 3D-Marke geschützt ist. Wichtig ist hierbei, dass die dreidimensionale Form in dem betreffenden Gebiet nicht üblich und auch nicht lediglich technisch bedingt ist. Grundsätzlich käme für die 3D-Form auch eine Geschmacksmuster- bzw. Design-Anmeldung in Frage, eine 3D-Marke hat jedoch den Charme, dass diese im Gegensatz zum eingetragenen Design beliebig oft verlängert werden kann.

Eine Farbmarke muss von einer farbigen Bildmarke unterschieden werden, zumal eine Farbmarke einen abstrakten Farbton oder eine abstrakte Farbkombination für bestimmte Waren- und Dienstleistungen unter Schutz stellt. So hat die Deutsche Post AG beispielsweise die Farbe Gelb für Brief-, Fracht- und Kurierdienstleistungen durch eine Farbmarke geschützt. Auch bei dem Hinweis auf die Farbe Magenta dürfte den meisten direkt die Deutsche Telekom AG in den Sinn kommen, die diesen Farbton u.a. für “Telekommunikation” unter Schutz gestellt hat.

Klang- oder Hörmarken sind Marken aus wahrnehmbaren Klängen. Dazu gehören neben musikalischen Klangmarken auch das gesprochene bzw. gesungene Wort sowie rein geräuschhafte Klangbilder. Wenn Sie bei dem folgenden Klang an einen bestimmten Chiphersteller denken, können Sie ermessen, wie wirkungsvoll und einprägsam auch Klang- oder Hörmarken sein können:

Positionsmarken haben die Anbringung eines Zeichens (Wort, Bild, dreidimensionales oder sonstiges Element) an stets gleichbleibender Stelle, in gleicher Form und Größe bzw. jedenfalls Größenrelation auf einem Produkt oder Produktteil zum Schutzgegenstand.

Bei einer Kennfadenmarke handelt es sich hingegen um eine herkunftskennzeichnende Markierung entlang der Länge von Waren, die nach Längeneinheiten verkauft und dazu regelmäßig abgeschnitten werden, wie beispielsweise Stoffe oder Stoffbänder. Kennfadenmarken können somit z. B. in farbigen Webkantenflächen oder Farbstreifen auf Schläuchen, Glasstäben/-röhren oder Kabeln bestehen.

Zu den weiteren – zwar moderneren, aber eher eher selten benutzten – Markenformen zählen die Bewegungsmarke als Abfolge mehrerer zwei- oder dreidimensionaler Bilder, die Multimediamarke, die beispielsweise bewegte oder unbewegte Bilder mit akustischen Elementen kombiniert, oder die Hologrammmarke.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass am Beginn einer jeden Markenetablierung eine Wortmarke stehen sollte, während die weiteren Markenformern interessante und für den jeweiligen Anwendungsfall wirksame Ergänzungen darstellen können.