Förderung von Patenten, Marken und Designs (KMU-Fonds)

KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm für Unternehmen in der Europäischen Union. Am 22. Januar 2024 wurde dieses Finanzhilfeprogramm neu aufgelegt, so dass die entsprechenden Förderungen nunmehr für das laufende Jahr beantragt werden können. Konkret unterstützt das Förderprogramm Unternehmen in der EU finanziell dabei, deren Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Zu diesen Rechten zählen nicht nur Patente, sondern auch Marken und Designs.

Wer wird gefördert? Wie der Name KMU-Fonds bereits besagt, betrifft die Förderung „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU). Unter kleinen und mittleren Unternehmen sind solche zu verstehen, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und deren Umsatz oder Bilanzsumme einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Da es sich bei ca. 99% der Unternehmen in der EU um kleine und mittlere Unternehmen handelt, ist die Chance groß, dass auch Ihr Unternehmen hierunter fällt.

Was wird gefördert? Ein wesentliches förderungsfähiges Schutzrecht ist zweifelsohne das Patent. Hier erhalten Sie finanzielle Unterstützung bei den amtlichen Gebühren. Sollten Sie beispielsweise ein deutsches Patent anmelden wollen, so sind 75% der Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühr erstattungsfähig. Sollte es sich um eine europäische Patentanmeldung handeln, werden sogar die Kosten zur Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung durch den Patentanwalt zu 75% übernommen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- EUR.

Eine ähnliche Förderung ist auch für die amtlichen Gebühren bei Marken– und Designanmeldungen vorgesehen, wobei sowohl nationale Anmeldungen in der EU als auch direkt beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) eingereichte Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster gefördert werden. So erhält der Anmelder einer in der gesamten EU wirksamen Unionsmarke beispielsweise 75% der Anmeldegebühr erstattet.

Wie wird die Förderung beantragt? Die Förderung kann online beim EUIPO beantragt werden, nachdem man dort ein entsprechendes Nutzerkonto eingerichtet hat. Erfahrungsgemäß ist das Verfahren, das letztlich auf das Ausstellen von Gutscheinen und deren fristgerechte Einlösung hinausläuft, recht einfach und unbürokratisch durchführbar. Zur Anmeldung geht es hier, sollten Sie jedoch Unterstützung bereits beim Antragsverfahren benötigen, so lassen Sie uns dies bitte wissen.