Unsere Kanzlei hatte das Vergnügen, eine starke Gruppe von Frauen kennen zu lernen. Diese Frauen haben ein Frauenbündnis gebildet, das die seit der Grenzöffnung durch Frau Bundeskanzlerin Merkel extrem angestiegene Anzahl von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau nicht nur öffentlich thematisieren will, sondern auch den Opfern dieser Gewalt ein Gesicht geben und den Opfern und deren Familienangehörigen helfen möchte, beispielsweise im Rahmen von Kundgebungen oder Spendenaktionen. Wir wünschen dabei viel Erfolg.
Um das dabei entwickelte Logo des Frauenbündnisses gegen Nachahmer zu schützen, wurde frühzeitig eine Marke angemeldet. Bei der mittlerweile eingetragenen deutschen Marke handelt es sich um eine klassische Wort-Bild-Marke, also um eine Marke, die sowohl Wort- als auch Bildbestandteile enthält. Ein schönes Beispiel dafür, dass man sich selbst bei Personenzusammenschlüssen, Vereinen o. ä. frühzeitig Gedanken über die rechtliche Absicherung seines Logos oder Namens Gedanken machen kann und sollte.