Am 2. Juli 2019 hat Brasilien seine Beitrittsurkunde zum so genannten Madrider Protokoll hinterlegt, so dass das Protokoll drei Monate später in Kraft treten wird. Ab dem 2. Oktober 2019 haben Markenanmelder somit die Möglichkeit, über eine internationale Markenregistrierung und entsprechende Benennung auch Schutz in Brasilien zu erlangen, ohne eine nationale Markenanmeldung in Brasilien vornehmen zu müssen, wodurch in der Regel eine Zeit- und Kostenersparnis erzielt werden kann.
Dies ist eine erfreuliche Nachricht, zumal mit dem Beitritt Brasiliens zum Madrider Markensystem nunmehr auch in der neuntgrößten Volkswirtschaft relativ einfach Markenschutz erlangt werden kann und damit insgesamt in mittlwerweile 121 Ländern über eine einzige internationale Registrierung.