Verwertungsgesellschaft für Hersteller von Games

Mit der Verwertungsgesellschaft für Hersteller von Games mbH (VHG) hat die deutsche Games-Industrie im Jahr 2025 eine eigene Organisation zur Wahrnehmung gesetzlicher Vergütungsansprüche erhalten. Die neue Gesellschaft bündelt die Interessen der Spiele-Hersteller und schließt damit eine Lücke im System der kollektiven Rechtewahrnehmung.

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Während Urheber und Künstler in Musik, Literatur oder Film längst über GEMA, VG Wort oder GVL vertreten sind, fehlte der Games-Branche bislang eine vergleichbare Institution. Mit der Gründung der VHG wird dieser Sektor nun erstmals gleichgestellt.

Hintergrund und rechtlicher Rahmen

Die Verwertungsgesellschaft für Hersteller von Games vertritt die Rechte von Spiele-Entwicklern und Publishern, wenn deren Werke privat genutzt oder vervielfältigt werden – etwa durch Screenshots, Mitschnitte oder Gameplay-Aufnahmen. Solche privaten Kopien sind nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig, lösen aber Vergütungsansprüche aus.

Diese Ansprüche richten sich nicht gegen einzelne Nutzer, sondern gegen Hersteller von Geräten und Speichermedien, die für Privatkopien genutzt werden können. Die VHG zieht entsprechende Abgaben ein und verteilt sie an die Berechtigten.

Die Gesellschaft steht wie alle Verwertungsgesellschaften unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und muss die Vorgaben des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) erfüllen. Dazu gehören Transparenzpflichten, jährliche Berichte und ein geregeltes Verfahren zur Verteilung der Einnahmen.

Bedeutung für die Games-Industrie

Mit der VHG wird die wirtschaftliche Eigenständigkeit der deutschen Spiele-Hersteller gestärkt. Bislang flossen Abgaben aus der Privatkopievergütung häufig in andere Kreativsparten, obwohl Spiele eigene technische und künstlerische Besonderheiten aufweisen.

Durch die neue Gesellschaft erhalten Studios, Publisher und Rechteinhaber eine faire Beteiligung an der Nutzung ihrer Werke. Für viele kleine und mittlere Entwickler entsteht dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle – unabhängig von Verkäufen, Abonnements oder Lizenzen.

Die VHG trägt zugleich zur Professionalisierung der Branche bei. Sie verleiht der Games-Industrie eine institutionelle Stimme in urheberrechtlichen und politischen Fragen und signalisiert, dass digitale Spiele als Kulturgut und Wirtschaftsprodukt gleichrangig zu anderen Medienformen behandelt werden.

Kollektive Rechtewahrnehmung im digitalen Umfeld

Die Entstehung der VHG steht auch für eine rechtliche Anpassung an moderne Nutzungsformen. Während Musik oder Film schon lange über kollektive Systeme vergütet werden, verändern sich die Formen digitaler Nutzung bei Games rasant: Streams, Clips, Fan-Videos und Cloud-Gaming führen zu neuen Arten von Vervielfältigung.

Eine zentrale Einrichtung wie die VHG kann diese Ansprüche effizient verwalten und die Rechte der Hersteller gegenüber den Geräte- und Plattformbetreibern bündeln. Damit wird ein faires Gleichgewicht zwischen Nutzerfreiheit und Herstellervergütung geschaffen.

Patentanwalt berät im gewerblichen Rechtsschutz, nicht im Urheberrecht

Die VHG agiert im Bereich des Urheberrechts. Der Patentanwalt ist hingegen ist im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Er berät und vertritt in Fragen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs – also zu gewerblichen Schutzrechten, nicht zu urheberrechtlichen Ansprüchen. Letzteres bleibt Rechtsanwälten vorbehalten.

Schutzmöglichkeiten für Games durch gewerbliche Schutzrechte

Da digitale Spiele aus einer Kombination von Kreativität und Technik bestehen, können neben dem Urheberrecht jedoch auch gewerbliche Schutzrechte greifen, die in den Zuständigkeitsbereich eines Patentanwalts fallen.

Ein Patent schützt technische Erfindungen, etwa neue Verfahren zur Bilddarstellung, Soundverarbeitung oder Netzwerktechnik. Wenn ein Spiel eine technische Neuerung enthält, kann sie als Erfindung zum Patent angemeldet werden.

Der Designschutz sichert hingegen die äußere Erscheinung von Produkten. Im Games-Bereich betrifft das die Gestaltung von Controllern, Konsolen, Benutzeroberflächen oder charakteristischen Spielfiguren.

Das Markenrecht wiederum schützt Namen, Logos oder Spieletitel. Gerade bei großen Spielereihen oder Studios ist der Markenwert zentral für den wirtschaftlichen Erfolg. Marken können national, europaweit oder international eingetragen werden und lassen sich unbegrenzt verlängern.

Die genannten gewerblichen Schutzrechte ergänzen somit den urheberrechtlichen Schutz und bieten Games-Herstellern eine umfassende rechtliche Absicherung – von der technischen Innovation über das Design bis zur Markenidentität.