Patentverletzung durch Aldi?

Wie t-online kürzlich berichtete, könnte ein kleines Kunststoffbauteil für Aldi teuer werden: Der Erfinder Uwe Dominik aus dem Münsterland hat wegen einer möglichen Patentverletzung durch Aldi geklagt. Im Zentrum des Streits steht eine sogenannte Stapelhülse, die beim sicheren Stapeln von Transportkarren im Gartenbau eingesetzt wird. Dominik besitzt ein gültiges Patent auf diese Erfindung – doch ähnliche Produkte sollen laut Klage bei Aldi aufgetaucht sein.

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Erfinder wehrt sich gegen Nachahmung seiner Idee

Uwe Dominik entwickelte die Stapelhülse im Jahr 2017, nachdem er in Fachkreisen von Problemen mit instabilen Dänenkarren hörte. Diese Transportwagen werden in Baumärkten, Gartencentern und auch von Aldi zur Pflanzenpräsentation eingesetzt – oft jedoch unsicher gestapelt.

Dominik entwarf eine einfache, aber wirkungsvolle Lösung: eine Hülse aus Kunststoff, die zwischen die Karren gesteckt wird und Stabilität schafft. So erhielt der Erfinder für seine im Jahr 2017 angemeldete Idee mittlerweile ein deutsches Patent sowie ein europäisches Patent. Zwischenzeitig ließ er hierfür auch ein deutsches Gebrauchsmuster eintragen.

Aldi soll Plagiate eingesetzt haben – Erfinder klagt

Trotz des Patents wurde das Produkt über die Jahre mehrfach kopiert – unter anderem von Lieferanten aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Auch Aldi soll laut Klage von diesen Nachahmungen profitiert haben. Deshalb klagte Dominik vor dem Landgericht Düsseldorf und fordert bis zu 500.000 Euro Schadensersatz.

Sein Vorwurf: Patentverletzung durch Aldi! Der Discounter habe Stapelhülsen verwendet, die seiner geschützten Entwicklung zu ähnlich seien – teilweise sogar mit seinem Firmennamen darauf.

Gericht zeigt Verständnis für die Position des Erfinders

In der Verhandlung am Landgericht Düsseldorf machte die vorsitzende Richterin deutlich, dass sie die Klage nicht grundsätzlich anzweifelt. Zwar gebe es kleinere formale Punkte im Antrag zu klären, inhaltlich sehe sie jedoch klare Anhaltspunkte für eine mögliche Patentverletzung durch Aldi.

Der Patentinhaber brachte zur Verhandlung neben seinem Originalprodukt auch eine Kopie mit – beide wurden dem Gericht vorgeführt. Die Richterin zeigte sich offen für die Argumentation der Klägerseite.

Aldi verweist auf Zulieferer Landgard – Streitverkündung eingeleitet

Aldi selbst sieht die Verantwortung bei der Firma Landgard, einem großen Pflanzenzulieferer, der das umstrittene Produkt geliefert hatte. Deshalb wurde Landgard in das Verfahren einbezogen – mit dem Ziel, bei einem Urteil gegen Aldi mögliche Schadensersatzforderungen weitergeben zu können.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt: Wie bemisst sich der Schaden? Die Anwälte des Erfinders orientieren sich am Umsatz mit Pflanzen und Blumen. Aldi widerspricht dieser Berechnungsgrundlage.

Vergleichsgespräche mit anderen Gartenbau-Firmen laufen

Neben der Klage gegen Aldi führt Dominik auch Gespräche mit weiteren Firmen aus dem Gartenbau. So sollen bereits konkrete Vergleichsangebote auf dem Tisch liegen. Diese könnten zu außergerichtlichen Lösungen führen – ein wichtiger Schritt für den Erfinder und dessen Kampf gegen Nachahmer.

Urteil zur Patentverletzung durch Aldi? Voraussichtlich am 29. Juli

Die Entscheidung des Gerichts wird am 29. Juli 2025 erwartet, also nach Erstellung des vorliegenden Beitrags ** . Uwe Dominik kann sich dabei Hoffnung auf ein positives Urteil machen – und auf die Chance, seine patentierte Stapelhülse endlich erfolgreich am Markt zu etablieren. Möglich wurde die Klage nur durch einen anonymen Prozesskostenfinanzierer.

Lehrreicher Fall

Der vorliegende Fall – wenngleich noch nicht entschieden – beinhaltet wissenswerte Aspekte.

  • Der Erfinder hatte hier zunächst „nur“ ein deutsches Patent angemeldet und sich anschließend fast ein Jahr Zeit gelassen, um sich für oder gegen eine Europäische Patentanmeldung zu entscheiden. Dies ist durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Priorität möglich und auch sinnvoll.
  • Wie bereits erwähnt, hat der Erfinder zwischenzeitig auch ein Gebrauchsmuster eintragen lassen. Da eine Patentanmeldung erst durch Erteilung zu einem Verbietungsrecht wird, kann das relativ schnell eintragbare und durchsetzbare Gebrauchsmuster die Patentanmeldung bis zur Erteilung flankieren.
  • Patentanmelder mit einer begehrten Erfindung müssen einen langen Atem mitbringen. So musste das deutsche Patent sowohl ein Einspruchsverfahren als auch das nachfolgende Einspruchsbeschwerdeverfahren überstehen.
  • Während die Parteien in einem Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren jeweils lediglich die eigenen Kosten zu tragen haben, gilt im Patentverletzungsverfahren das Unterliegensprinzip. Sprich: Bei einer Niederlage trägt man die Kosten der Gegenseite vollständig oder zumindest anteilig. Gerade als Einzelerfinder kann es – wie im vorliegenden Fall – nicht schaden, einen Prozesskostenfinanzierer zu haben.

** Nachtrag: Wie der Rheinischen Post mittlerweile zu entnehmen ist, siegte der Erfinder am Landgericht Düsseldorf, so dass diesem ein Unterlassungsanspruch und ein Schadensersatzanspruch gegen Aldi zuerkannt wurde.