Internationaler Designschutz jetzt auch in China

Die Volksrepublik China hat ihre Beitrittsurkunde zum “Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle” am 5. Februar 2022 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hinterlegt. Somit tritt das Haager Musterabkommen für China am 5. Mai 2022 in Kraft, so dass ab diesem Zeitpunkt auch China in einer internationalen Designanmeldung benannt werden kann.

Der besondere Charme des Haager Abkommens besteht darin, dass Designschutz in mehreren Ländern (beispielsweise Deutschland) und Regionen (beispielsweise EU) über eine zentrale Anmeldung bei der WIPO erzielt werden kann, so dass im Gegensatz zu vielen einzelnen nationalen und regionalen Designanmeldungen ein nicht unerheblicher Kostenvorteil sowie eine Zeitersparnis erzielt werden kann.

Nachdem nunmehr China (2022) und davor bereits Kanada (2019), die USA (2016) und Japan (2015) beigetreten sind, hat sich die Attraktivität des Haager Musterabkommens für international agierende Mandanten nochmals deutlich erhöht. Die Gesamtzahl der abgedeckten Länder ist damit auf 94 gestiegen (bei 77 Vertragsparteien).