Bei der Auswahl eines Patentanwalts richten sich die Blicke vieler Patent- und Markenanmelder häufig zunächst nach München. Dies wohl aufgrund der Tatsache, dass in München in der Tat viele Ämter ihren Sitz haben.
Nationale und internationale Ämter
Die institutionelle Landschaft des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa und darüber hinaus ist durch ein Zusammenspiel nationaler, europäischer und internationaler Organisationen geprägt. Zu den zentralen Akteuren zählen das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt, die Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie zunehmend auch das Einheitliche Patentgericht. Ihre geografische Verteilung und organisatorische Struktur spiegeln die Internationalisierung des Patentsystems wider.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Hauptsitz in München und unterhält weitere Dienststellen in Jena sowie Berlin. Als nationale Behörde ist es für die Prüfung und Erteilung von Schutzrechten in Deutschland zuständig und bildet oft den ersten Anlaufpunkt für Anmelder aus Deutschland.
Den vorliegenden Blogbeitrag können Sie sich auch in unserem
Podcast Patent, Marke & Co. anhören.
Auf europäischer Ebene übernimmt das Europäische Patentamt hingegen eine zentrale Rolle. Ebenfalls mit Hauptsitz in München und einer Zweigstelle in Den Haag, verfügt es über Dienststellen in Berlin, Wien und Brüssel. An diesen Standorten werden europäische Patentanmeldungen geprüft, die nach Erteilung in den Mitgliedstaaten validiert werden können.
Die internationale Dimension wird durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf abgedeckt. Sie verwaltet unter anderem das System für internationale Patent- und Markenanmeldungen und fungiert als zentrale Koordinationsstelle im globalen Schutzrechtssystem.
Einheitliches Patentgericht und seine Struktur
Mit dem Einheitlichen Patentgericht wurde eine neue Gerichtsbarkeit geschaffen, die für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sowie teilweise auch für klassische europäische Patente zuständig ist. Die Zentralkammern sind auf mehrere Standorte verteilt, nämlich auf Paris, München und Mailand. Darüber hinaus existiert ein Netz von Lokalkammern in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. In Deutschland befinden sich diese Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg und München. Weitere Lokalkammern im europäischen Ausland sind in Paris, Den Haag, Mailand und Stockholm ansässig.
Kein Patentanwalt in München nötig
Unbestreitbar ist München somit eine Hauptstadt des gewerblichen Rechtsschutzes mit traditionell vielen Patentanwälten vor Ort. So stellt sich häufig die Frage, ob ein vertretender Patentanwalt zwingend am Standort zentraler Institutionen – insbesondere in München – ansässig sein muss. Meine Münchner Kollegen mögen es mir verzeihen, aber die klare Antwort lautet: Nein.
Vor dem Deutschen Patentamt können zugelassene deutsche Patentanwälte unabhängig von ihrem Kanzleisitz in ganz Deutschland auftreten. Ein Sitz in München ist nicht erforderlich. Vor dem Europäischen Patenamt ist entscheidend, dass der Vertreter als zugelassener Vertreter, also als „European Patent Attorney“ eingetragen ist. Der Kanzleisitz kann sich in einem beliebigen Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens befinden. Vor dem Einheitspatentgericht müssen Vertreter entweder zugelassene europäische Patentanwälte mit entsprechender Zusatzqualifikation oder Rechtsanwälte aus teilnehmenden Staaten sein. Auch hier ist kein Sitz in München oder an einem anderen spezifischen Gerichtsstandort vorgeschrieben.
Auch finden Anmeldeverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und Verletzungsverfahren zum größten Teil auf schriftlichem Wege statt, ohne dass sich Mandant oder Vertreter von ihrem heimischen Schreibtisch erheben müssten. Im langwierigen schriftlchen Verfahren ist die Entfernung oder Nähe des Patentanwalts zu München mithin sowohl für den Mandanten als auch für den Patentanwalt unerheblich.
Digitalisierung und moderne Verfahrensführung
Ein wesentlicher Fortschritt der letzten Jahre liegt in der zunehmenden Digitalisierung der Verfahren, nicht zuletzt aufgrund der Lockdowns. Sowohl das Deutsche Patentamt als auch das Europäische Patentamt sowie das Einheitspatentgericht bieten umfassende Möglichkeiten für Online-Einreichungen, elektronische Akteneinsicht und digitale Kommunikation.
Besonders prägend ist die Etablierung von Videokonferenzen. Beim Europäischen Patentamt sind mündliche Verhandlungen per Videokonferenz inzwischen weitgehend Standard. Das Einheitliche Patentgericht setzt ebenfalls auf hybride und virtuelle Verhandlungen, um die Verfahren effizient zu gestalten. Auch beim Deutschen Patentamt werden Anhörungen und Besprechungen zunehmend digital durchgeführt, wenngleich hierzulande noch Aufholbedarf besteht.
Diese Entwicklungen reduzieren Reiseaufwand und Kosten erheblich und erleichtern die Teilnahme internationaler Beteiligter.
Hierdurch hat die physische Nähe zu Ämtern oder Gerichten weiter deutlich an Bedeutung verloren. Mandanten können daher einen spezialisierten Patentanwalt nach fachlicher Expertise auswählen, ohne sich auf einen bestimmten Ort beschränken zu müssen. Dies gilt in entsprechender Weise für den räumlichen Abstand zwischen Mandant und seinem Vertreter.
