Internationaler Designschutz

Bei unserem letzten IP Day kam die Frage auf, ob man denn das Design eines Produkts auch im Ausland schützen könne. Tatsächlich bestand für diesen konkreten Fall sogar die Möglichkeit, einen internationalen Schutz in allen gewünschten Ländern durch das Haager Musterabkommen zu erzielen.

Das Haager Musterabkommen

Das sogenannte „Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle“ erleichtert die grenzüberschreitende Registrierung von Designs erheblich. Mit einer einzigen zentralen Anmeldung kann Schutz in allen Vertragsstaaten erlangt werden, wobei die nationalen Ämter nicht direkt einbezogen werden müssen.. Zuständig für die internationale Anmeldung und Eintragung ist die „World Intellectual Property Organisation“ (WIPO) in Genf.

Mitgliedsstaaten

Seit 1925 ist die Zahl der Mitglieder stetig gewachsen. So gehören heute über 80 Staaten und zwischenstaatliche Organisationen dazu. Der Beitritt der Europäischen Union als zwischenstaatliche Organisation ermöglichte die Anmeldung eines EU-Designs, das allein bereits in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt. Wichtige Staaten außerhalb der EU sind die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Schweiz, Russland und die Türkei.

Wirkung einer internationalen Designanmeldung

Die Annahme, dass mit der internationalen Anmeldung ein selbständiges Designrecht geschaffen wird, ist jedoch nicht richtig. Durch die internationale Anmeldung erfolgt lediglich eine gewisse Standardisierung des Anmeldeverfahrens. Der materielle Schutz richtet sich stets nach dem Recht des jeweils benannten Mitgliedsstaates. Wer beispielsweise die Europäische Union und die Vereinigten Staaten wählt, erhält bei Erfolg ein eingetragenes EU-Design als regionales Schutzrecht einerseits und ein sogenanntes US Design Patent als nationales Schutzrecht andererseits.

Vorteile des Haager Musterabkommens

Die Vorteile der internationalen Designanmeldung liegen auf der Hand: Sie vereinfacht Formalitäten und Verwaltung und reduziert außerdem die Anmeldekosten. So genügt ein Antrag, um in mehreren ausgewählten Ländern Schutz zu erhalten. Änderungen wie Inhaberwechsel oder Verlängerungen laufen zentral über die WIPO. Im Gegensatz zu anderen internationalen Anmeldeverfahren, wie beispielsweise eine internationale Markenanmeldung, ist übrigens auch keine vorherige nationale Designanmeldung nötig, an die die internationale Anmeldung für eine gewisse Zeit gebunden wäre.

Die Anmeldung

Pro Antrag können bis zu 100 Designs beansprucht werden, wenn sie derselben Klasse , auch als Locarno-Klasse bezeichnet, angehören. Auch sind für jedes einzelne Design bis maximal zehn Ansichten erlaubt, um beispilsweise einen dreidimensionalen Gegenstand akkurat wiederzugeben. Wichtig zu wissen ist, dass das internationale Amt dabei nur die formalen Anforderungen prüft, nicht aber die Schutzfähigkeit. Ist diese formelle Hürde genommen, wird das Design ins Internationale Register eingetragen und im amtlichen Bulletin veröffentlicht.

Nationale Prüfung und Ablehnung möglich?

Nationale Ämter können jedoch nachträglich eine Sachprüfung durchführen und auch den Schutz ablehnen, wenn das nationale Amt zu der Einschätzung gelangt, dass der Gegenstand nicht schutzfähig ist. Betroffen von einer solchen Ablehnung ist jedoch nur das jeweilige Land. Dagegen stehen dem Anmelder aber die gleichen Rechtsmittel zur Verfügung, die ihm auch bei einer direkten Anmeldung in dem jeweiligen Mitgliedsstaat zugestanden hätten.

Dauer des Schutzes

Die internationale Registrierung ist zunächst 5 Jahre gültig und kann in 5-Jahres-Schritten bis zu einer Schutzdauer von mindestens 15 Jahren verlängert werden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Mindestschutzdauer, die jeder Mitgliedsstaat gewährleisten muss. Während die Vereinigten Staaten lediglich die Mindestschutzdauer zubilligen, sind in anderen Mitgliedsstaaten, wie beispielsweise Deutschland und der EU, bis zu 25 Jahre möglich.