Die Zeit bis zur Patenterteilung ist mitunter lang

Einer der technischen Schwerpunkte unserer Kanzlei ist der Antriebsstrang von Kraftfahrzeugen, wobei der vorliegende Fall eine Lamellenkupplung bzw. deren Reiblamellen betrifft. Es ist faszinierend, welch großen Einfluss die Geometrie von Nuten innerhalb der Reibflächen der Lamellen auf das Betriebsverhalten einer Lamellenkupplung sowie deren Lebensdauer hat. In patentrechtlicher Hinsicht ist es dabei anspruchsvoll, die neuen Nutbilder von bestehenden Nutbildern abzugrenzen.

Das vorliegende Patent unserer Mandantin BorgWarner wurde im Jahre 2006 ausgearbeitet und eingereicht, wobei mit der Einreichung auch Prüfungsantrag gestellt wurde. Es folgten zwei negative Prüfungsbescheide des Patentamts sowie eine Anhörung vor selbigem, ehe das Amt unserer Argumentation gefolgt ist und das Patent im Jahre 2014 erteilt hat. Mithin hat es etwa sieben Jahre gedauert, ehe aus der Patentanmeldung ein Patent mit der entsprechenden Schutzwirkung entstanden ist.

Die Gründe für die mitunter lange Bearbeitungsdauer sind recht schnell erklärt. Zum einen ist das Deutsche Patent- und Markenamt trotz aller Bemühungen in der Vergangenheit chronisch ausgelastet, was zu einer längeren Wartezeit führt, ehe die Bearbeitung erfolgen kann. Zum anderen hängt die Anzahl der Prüfungsbescheide und Eingaben, mithin auch die Verfahrensdauer, stark davon ab, ob der Anmelder mit einer ggf. seitens des Amtes vorgeschlagenen Anspruchsfassung und der damit einhergehenden Einschränkung des Schutzumfangs einverstanden ist oder nicht. Dies kann dann – wie hier – bis zu einer Anhörung vor der jeweiligen Prüfungsstelle führen.

Im geschilderten Fall war die längere Bearbeitung für die Mandantin weniger relevant. Sollte jedoch in anders gelagerten Fällen eine zügige Patenterteilung und ein durchsetzbares Patent dringend erforderlich sein, so haben wir auch schon sehr gute Erfahrungen mit den Prüfungsstellen gemacht, die durchaus bereit sind, eine frühere Anhörung anzuberaumen, um strittige Punkte zu klären und zu einer schnellen Entscheidung zu gelangen. Erfahrungsgemäß haben auch die Prüfer ein Interesse daran, die entsprechenden Patentanmeldungen zügig vom Tisch zu bekommen – sei es durch eine beschwerdefähige Zurückweisung oder eine Erteilung.

Im Fall des Reibteils mit der Y-förmigen Nut hat sich der Aufwand im Prüfungsverfahren gelohnt, zumal ein großer Schutzumfang erzielt werden konnte. Überdies wurde die Schutzfähigkeit des beanspruchten Reibteils auch noch in einem nachfolgenden Einspruchsverfahren bestätigt, das seitens eines Wettbewerbers angestrengt wurde und Ende 2017 rechtskräftig abgeschlossen werden konnte.