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Patentzeichnungen
Laut Patentgesetz (§34 Abs.3 Nr. 5) muss eine Patentanmeldung Zeichnungen enthalten, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung der Patentanmeldung beziehen. Anders ausgedrückt kann auf Zeichnungen auch verzichtet werden, solange Ansprüche und Beschreibung keine … [Mehr]