Am 30. Juni 2026 verschlägt es mich mal wieder an meinen alten Kanzleistandort, nämlich nach Mannheim. An der IHK Rhein-Neckar bin ich als Gastredner eingeladen.
Den vorliegenden Blogbeitrag können Sie sich auch in unserem
Podcast Patent, Marke & Co. anhören.
Mein Vortrag trägt den Titel „Von der Erfindungsmeldung zum Patent“ und richtet sich an Unternehmer, die sich einen Überblick über den Ablauf verschaffen möchten, beginnend mit der Erfindung bis hin zur Erteilung des Patents. Jedoch auch Erfinder bzw. Entwickler können den Ausführungen – so hoffe ich zumindest – hilfreiche Tipps entnehmen. Interessenten können sich schon jetzt bei der IHK Rhein-Neckar zur Teilnahme anmelden.
Erfindung und Recherche
Der Vortrag beginnt – wie sollte es anders sein – bei der Erfindung. Insbesondere wird die Erfindung von anderen innovativen Leistungen abgegrenzt. Auf diese Weise sollten die Unterschiede zwischen den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster einerseits und den weiteren Schutzrechten, nämlich Marken und Designs, andererseits deutlich werden. Auch wird auf frei verfügbare Recherchemöglichkeiten aufmerksam gemacht, die neben kostenpflichtigen Datenbanken bestehen und den Stand der Technik bereits sehr umfangreich abbilden.
Erfindungsmeldung
Bei der Erfindung eines Arbeitnehmers handelt es sich in der Regel nicht um eine freie Erfindung. Hier gibt das Arbeitnehmererfindergesetz eine durchdachte und verständliche innerbetriebliche Vorgehensweise vor. Diese reicht von der Erfindungsmeldung, die der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu machen hat, über die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bis hin zur Patentanmeldung. Auch die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten sind gesetzlich geregelt, weshalb im Vortrag auch hierauf eingegangen wird.
Patentanmeldung
Bei kleineren und mittleren Unternehmen ist in der Regel keine eigene Patentabteilung vorhanden. So wird innerbetrieblich meist nur die Prozedur im Zusammenhang mit der Erfindungsmeldung bearbeitet. Die Ausarbeitung einer Patentanmeldung auf Grundlage der Erfindungsmeldung erolgt dann über eine externe Patentanwaltskanzlei. Insoweit ist es für solche Unternehmen und auch deren Arbeitnehmererfinder von immenser Wichtigkeit, den Aufbau einer Patentanmeldung und auch des späteren Patents zu verstehen.
Insoweit wird eine Patentanmeldung im Rahmen des Vortrags in ihre Bestandteile zerlegt, um deren Bedeutung im einzelnen zu erläutern. Bei dieser Erläuterung stehen die sogenannten Patentansprüche im Vordergrund, die das Herzstück einer Patentanmeldung bzw. eines Patents darstellen. So werden die Zuhörer auch in die Lage versetzt, gegnerische Patente und deren Relevanz besser einschätzen zu können.
Prüfungsverfahren und Patenterteilung
Abschließend wird das Anmelde- und Prüfungsverfahren beim Patentamt genauer unter die Lupe genommen. Dabei werden unter anderem die Begriffe „Stand der Technik„, „Priorität“ und „Jahresgebühren“ näher beleuchtet. Überdies wird auf die beiden wesentlichen Patentierungserfordernisse, nämlich „Neuheit“ und „erfinderische Tätigkeit“, anhand eines anschaulichen Beispiels eingegangen.
Weitere Referenten
Im Anschluss an meinen Vortrag kommt noch ein Fördermittelexperte zu Wort, der auf die derzeitigen Fördermöglichkeiten mit Blick auf Patente vortragen wird, während die Veranstaltung anschließend durch ein Praxisbeispiel aus einem mittelständischen Unternehmen abgerundet wird, das den Fördermittelprozess durchlaufen hat.
Jetzt anmelden!
Ich würde mich sehr freuen, Sie bei der Veranstaltung persönlich begrüßen zu können. Die entsprechende Anmeldung zur Veranstaltung können Sie ab sofort online oder telefonisch bei der IHK Rhein-Neckar vornehmen:
