Die Marke „Perkeo“ trägt die Registernummer 1 und gilt als die erste Marke, die das Kaiserliche Patentamt – der Vorgänger des heutigen Deutschen Patent- und Markenamts – in seinem zentralen Markenregister eingetragen hat. Angemeldet wurde die Marke am 1. Oktober 1894 von dem Metallwarenunternehmer Carl Holty, bereits am 16. Oktober 1894 erfolgte die Eintragung. Geschützt wurde „Perkeo“ für Lampen und Lampenteile.
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Was gab es vor der Marke Perkeo?
Bereits mit dem „Gesetz über Markenschutz“ vom 30. November 1874 wurde im Deutschen Reich erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den Markenschutz geschaffen, also knapp 20 Jahre vor der Marke „Perkeo“. Das Gesetz trat am 1. Mai 1875 in Kraft. Allerdings gab es damals noch kein zentrales Markenregister. Marken wurden bei den jeweils zuständigen Gerichten eingetragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Handelsregister.
Das damalige System unterschied sich jedoch deutlich vom heutigen Markenrecht: Nach dem Gesetz von 1874 waren insbesondere Bildmarken schutzfähig. Reine Wörter, Buchstaben oder Zahlen konnten dagegen nicht als Marke eingetragen werden. Die Marke „Perkeo“, bei der es sich um eine reine Wortmarke handelt, war vor 1894 also noch gar nicht eintragbar.
Als frühes Beispiel nennt das Deutsche Patent- und Markenamt die gekreuzten Schwerter der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen. Diese Bildmarke wurde am 20. Mai 1875 angemeldet und gilt nach der damaligen Gesetzesfassung als die erste Bildmarke. „Perkeo“ war somit nicht die erste geschützte Marke in Deutschland überhaupt, sondern die erste Wortmarke und zugleich die Nummer 1 des späteren zentralen Markenregisters.
Der entscheidende Schritt zum zentralen Markenregister
Der große Systemwechsel kam 1894. Das „Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen“ wurde am 12. Mai 1894 verabschiedet und trat am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an war das Kaiserliche Patentamt für die Markeneintragung zuständig, wobei gleichzeitig erstmals auch reine Wortmarken registriert werden konnten. Der eingangs erwähnte Carl Holtby nutzte die Gunst der Stunde und meldete gleich an diesem ersten Tag die Marke „Perkeo“ an.
Wer war Perkeo eigentlich?
Perkeo bezeichnet übrigens auch eine historische Figur aus Heidelberg. Perkeo soll im 18. Jahrhundert als Hofnarr beziehungsweise Zwerg am Hof des pfälzischen Kurfürsten tätig gewesen sein. Der Überlieferung nach stammte er aus Tirol und wurde zum Wächter des berühmten Großen Fasses im Heidelberger Schloss. Das Fass fasste damals rund 222.000 Liter Wein.
Der Überlieferung zufolge erhielt er seinen Namen aufgrund seiner Antwort „Perché no?“ – italienisch für „Warum nicht?“. Diese Antwort soll er gegeben habe, wann immer ihm ein Glas Wein angeboten wurde. Ob diese Geschichte historisch in allen Einzelheiten belegt ist, sei dahingestellt. Weshalb Carl Holty ausgerechnet diesen Namen für seine Lampen wählte, ist ebenfalls nicht überliefert.
Die Marke Perkeo gibt es noch heute
Die Marke „Perkeo“ ist übrigens nicht nur historisch interessant, vielmehr ist die Marke mit der Registernummer „1“ auch heute noch in Kraft, was ein kurzer Blick ins Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts belegt. Nach den Angaben im Markenregister besteht der Schutz derzeit bis ins Jahr 2034. Die Marke „Perkeo“ verdeutlicht damit auch eine Besonderheit des Markenrechts, nämlich dass eine Marke durch entsprechende Verlängerung grundsätzlich unbegrenzt fortbestehen kann, was bei Patenten, Gebrauchsmustern und Designs nicht der Fall ist.
