Marke „Krispy Kebab“ – Markenstreit mit KFC

Die Marke „Krispy Kebab“ stand Anfang 2026 im Mittelpunkt einer markenrechtlichen Auseinandersetzung. Der Grund war die Verwendung des Namens durch die Firma Kentucky Fried Chicken für ein neues Produkt. Der Fall zeigt, welche Bedeutung ein frühzeitiger Markenschutz haben kann. Er macht zugleich deutlich, dass sich ein Markenstreit auch ohne Gerichtsverfahren lösen lässt.

Markeneintragung der Marke „Krispy Kebab“

Die Marke „Krispy Kebab“ wurde bereits 2017 eingetragen. Hinter der Marke steht ein Unternehmen aus Bielefeld, das Kebab-Restaurants betreibt und ein Franchise-System aufgebaut hat.

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Durch die Markeneintragung erhielt der Markeninhaber eine rechtliche Grundlage, um gegen die Nutzung des geschützten Zeichens durch andere Unternehmen vorzugehen. Gerade für kleinere Unternehmen kann das wichtig sein. Ein bestehendes Markenrecht kann die eigene Position auch gegenüber wirtschaftlich deutlich größeren Wettbewerbern stärken.

Der Streit zwischen Krispy Kebab und KFC

Im April 2026 brachte Kentucky Fried Chicken in Deutschland ein neues Produkt unter der Bezeichnung „Krispy Kebab“ auf den Markt. Das Produkt wurde umfangreich beworben.

Der Inhaber der Marke „Krispy Kebab“ sah darin ein Problem. KFC verwendete genau die Bezeichnung, unter der das Bielfelder Unternehmen bereits Produkte und Dienstleistungen anbietet. Dadurch könne aus Sicht des Markeninhabers der Eindruck einer Verbindung zwischen den Angeboten entstehen. Auch mögliche Auswirkungen auf die eigene Marke und das Franchise-System spielten eine Rolle.

KFC erklärte, dass keine bewusste Verletzung der Markenrechte beabsichtigt gewesen sei. Der Name sei vielmehr Teil einer internationalen Produktentwicklung und wurde bereits in anderen Märkten verwendet.

Zunächst stand deshalb eine gerichtliche Auseinandersetzung im Raum. Dazu kam es letztlich aber nicht.

Der Markenstreit wurde außergerichtlich gelöst

Die Parteien fanden eine gemeinsame Lösung, in deren Rahmen der Streit um die Marke „Krispy Kebab“ außergerichtlich beigelegt wurde.

KFC darf das Produkt weiterhin unter der Bezeichnung „Krispy Kebab“ anbieten. Gleichzeitig erhielten Kunden in den Bielefelder KFC-Filialen beim Kauf des Produkts einen Gutschein für einen Döner bei dem kleineren Bielefelder Unternehmen. Die Aktion war auf 500 Gutscheine begrenzt.

Der Fall zeigt, dass ein Markenstreit nicht zwangsläufig vor Gericht enden muss. Die Parteien können sich auch im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung einigen. Dabei lässt sich konkret regeln, unter welchen Bedingungen eine Marke oder eine bestimmte Bezeichnung weiter genutzt werden darf.

Eine solche Lösung kann für beide Seiten interessant sein, insbesondere wenn hierdurch ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Zudem können die Parteien eine Lösung finden, die ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Trotzdem sollte bei einem solchen Vergleich immer ein Fachmann hinzugezogen werden. Markenrechtliche Vereinbarungen können nämlich langfristige Auswirkungen haben. Eine fachliche Prüfung hilft, die eigenen Rechte zu sichern und mögliche Risiken zu erkennen.

Was Unternehmen aus dem Fall lernen können

Der Fall der Marke „Krispy Kebab“ zeigt zunächst, wie wichtig ein frühzeitiger Markenschutz ist. Wer eine Marke aufbaut, sollte sich rechtzeitig mit ihrer Eintragung beschäftigen. Das kann die eigene rechtliche Position erheblich stärken.

Ebenso wichtig ist eine sorgfältige Markenrecherche vor der Einführung neuer Produkte. Unternehmen sollten prüfen, ob die geplante Bezeichnung bereits durch andere geschützt ist. So lassen sich Konflikte häufig vermeiden, bevor ein Produkt auf den Markt kommt.

Der Fall zeigt außerdem, dass bei einem Markenstreit nicht immer nur der Gerichtsweg infrage kommt. Eine außergerichtliche Einigung kann eine sinnvolle Alternative sein. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Die Marke „Krispy Kebab“ zeigt damit beispielhaft, wie wichtig ein guter Markenschutz und eine frühzeitige Beratung sind. Gleichzeitig macht der Fall deutlich, dass sich selbst ein Konflikt zwischen einem kleineren Markeninhaber und einem internationalen Konzern pragmatisch lösen lässt.

Hilfreich dürfte es für Kentucky Fried Chicken bei den Verhandlungen jedoch gewesen sein, dass die Marke „Krispy Kebab“ als Wort-Bild-Marke eingetragen wurde und der Wortbestandteil durchaus als beschreibend angesehen werden könnte. Denn vielfach wird aus genau diesem Grund eine Wort-Bild-Marke gewählt, die letztlich auch schwerer durchsetzbar ist, wenn der vermeintliche Verletzer keinen oder einen deutlich abweichenden Bildbestandteil verwendet.