Was ist ein Gebrauchsmuster?

Als Gebrauchsmuster werden – wie beim Patent – technische Erfindungen geschützt. Im Gegensatz zum Patent sind die Eintragungsvoraussetzungen jedoch geringer.

Wie erlange ich Gebrauchsmusterschutz?

Um ein Gebrauchsmuster zu erlangen, ist es notwendig, eine entsprechende Gebrauchsmusteranmeldung auszuarbeiten und einzureichen. Im Laufe eines nachfolgenden Prüfungsverfahrens werden seitens des Amtes lediglich grundlegende Schutzvoraussetzungen sowie Formerfordernisse geprüft. Eine Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt erfolgt – im Gegensatz zum Patent – nicht, was regelmäßig zu einer schnellen Erlangung eines Gebrauchsmusters und der damit verbundenen Rechte führt. Dieser Vorteil ist jedoch mit dem Nachteil verbunden, daß sich der Anmelder der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters weniger gewiss sein kann. Des Weiteren hat das Gebrauchsmuster eine geringere Laufzeit als das Patent, außerdem können Verfahren nicht geschützt werden. Ein Gebrauchsmuster empfiehlt sich daher insbesondere als begleitendes Schutzrecht zu einer Patentanmeldung, wenn der Anmelder bereits vor dem Abschluss des Patentprüfungsverfahrens ein durchsetzbares Schutzrecht erlangen möchte.

Welche Rechte erwachsen aus meinem Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster gewährt seinem Inhaber ähnliche Rechte, wie sie aus einem Patent erwachsen. So ist beispielsweise allein der Inhaber des Gebrauchsmusters befugt, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen.

Wo entfaltet mein Gebrauchsmuster seine Wirkung?

Ein europäisches oder internationales Verfahren zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist nicht vorgesehen, so daß ein Gebrauchmuster

  • lediglich auf nationalem Wege

erlangt werden kann, sofern das entsprechende Land – wie beispielsweise Deutschland – ein entsprechendes Schutzrecht vorsieht.

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