Staatliches Förderprogramm

Im Rahmen unserer sind wir bemüht, die bestmögliche und kostengünstigste Lösung zum Schutz der Innovationen unserer Mandanten zu finden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten möchten wir es daher nicht versäumen, Sie auf die KMU-Patentaktion aufmerksam zu machen, die seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert wird und mit einem überraschend geringen Formalaufwand verbunden ist.

Im Rahmen der KMU-Patentaktion können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster mehr angemeldet haben, bis zu € 8.000,00 Förderung (entsprechend 50% der Gesamtkosten) beantragen. Die Förderung wird für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen - nicht jedoch für Marken oder Geschmacksmuster - gewährt und betrifft unter anderem die Amtsgebühren sowie die Kosten für die Unterstützung durch einen Patentanwalt. Sollte dies für Sie in Frage kommen, so finden Sie weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag hier:

Zur KMU-Patentaktion

 

Wer nicht erfindet, verschwindet.
Wer nicht patentiert, verliert.

Erich Otto Häußer, Jurist, 1976 - 1995 Präsident des Deutschen Patentamtes
(1930 - 1999)